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   LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82   

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https://dejure.org/1987,4524
LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82 (https://dejure.org/1987,4524)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.03.1987 - L 4 V 892/82 (https://dejure.org/1987,4524)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. März 1987 - L 4 V 892/82 (https://dejure.org/1987,4524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Opfer; Opferentschädigung; Polizeibeamter; Schlägerei; Zeuge; Ermittlungsverfahren; Schadensersatzprozeß; Vernehmung; Sozialgericht; Mitverursachung; Gewaltopfer; Unbilligkeit; Abwägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82
    Danach ist zunächst davon auszugehen, daß von dem Kläger mit dem Betreten des Anwesens der "B." und dem Versuch, wenigstens bis in den Vorraum zum Zigarettenautomaten zu gelangen, der Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 1 des Strafgesetzbuches - StGB) erfüllt wurde und insoweit für den Geschäftsführer Sch. und den Gastwirt M. ein Notwehrrecht im Sinne des § 32 StGB und des § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGE) gegeben war (vgl. zum Begriff der Selbsthilfe nach OEG-Grundsätzen: ESG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - in ">45%20SGB%2010%20Nr.%2024#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 24).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82
    Aus den weiteren Ermittlungen in dem Straf- und Zivilrechtsverfahren, die der Senat unbedenklich im hiesigen Rechtsstreit ohne eigene weitere Beweisaufnahme auswerten konnte, nachdem auch die Beteiligten diese gegen sich gelten lassen (vgl. ESG, Urteile vom 17. November 1981 - 9 RVg 2/81 - E 52, 281; 25. Juni 1986 - 9 RVg 2/84 - in ">45%20SGB%2010%20Nr.%2024#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 45 SGB 10 Nr. 24), ergibt sich in Übereinstimmung mit dem OLG und zur Überzeugung des Senats, daß diese Verletzung dem Kläger durch Sch. beigebracht worden, ist.
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82
    Wie das ESG im Urteil vom 24. April 1980 (9 RVg 1/79 - in ">2%20OEG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3800 § 2 OEG Nr. 2) ausgeführt hat, ist ein tatförderndes Verhalten nicht schlechthin in jedem Fall leistungsausschließend, sondern nur, wenn es schwer wiegt und vorwerfbar ist.
  • SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige

    Wer sich, ohne dass - wie hier - sozial- oder gemeinnützige Motive vorliegen, in eine solche Gefahrenlage begibt und darin verweilt, kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für einen dabei erlittenen Körperschaden aufkommt (vgl. BSG USK 99120 sowie USK 99140; ferner Hess. LSG, ZfS 1987, 244, 246).
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